Am 12. Juni 2013 reichte Manitowoc Cranes bei der USITC (United States International Trade Commission) sowohl eine Patentverletzungsbeschwerde als auch eine Klage gegen Sany America ein. Die USITC hat angekündigt, dass eine Untersuchung stattfinden wird, um die Gültigkeit der von Manitowoc geltend gemachten Patentverletzungsansprüche zu bestätigen. Die angebliche Patentverletzung konzentriert sich auf zwei Manitowoc-Patente bei der Konstruktion des SCC8500-Raupenkrans des Unternehmens.
Der zunehmend hitzige Kampf zwischen den beiden Unternehmen begann mit der Einstellung des derzeitigen Forschungs- und Entwicklungsdirektors für Krane, John Lanning, der zuvor 24 Jahre bei Manitowoc beschäftigt war.
Der Präsident von Sany, Xiang Wenbo, kommentierte die Behauptung und Klage, wonach das Unternehmen die Anschuldigungen „kategorisch zurückweist“ und dass „der Raupenkran SANY SCC8500 von Anfang bis Ende von SANY-Ingenieuren unter Verwendung unserer eigenen Ideen und unserer eigenen technologischen Innovationen entwickelt wurde.“
In der Klage heißt es, dass Sany gegen § 337 des Zollgesetzes von 1930 verstoßen habe. Wenn Sany für schuldig befunden wird, werden alle Sany-Krane in Übertretung einem begrenzten Importverbot ausgesetzt sein.
Nach Angaben der USITC wurde keine Schlussfolgerung zur Rechtmäßigkeit der Vertragsverletzungsbeschwerde gezogen. Eine Beweisanhörung ist der nächste Schritt. In diesem Fall entscheidet ein Richter, ob ein Verstoß vorliegt. Diese Entscheidung wird noch von der Kommission überprüft.
Die USITC hat ein 40-Tage-Ziel für den Abschluss der Untersuchung festgelegt.
Alle Daten wurden Wayne Grayson gutgeschrieben